Den Gruyère im Ausland besser schützen

Aufgrund eines kürzlich in "20min.ch" veröffentlichten Artikels reagiert Jamil Boukarabila als Geschäftsführer von SWISSKUH und Industrieberater zugunsten des Schutzes der geschützten Ursprungsbezeichnungen und insbesondere unseres Starkäses: dem Greyerzer Käse.

Sein Post findet man auf diesen Link auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7111663333237215232/

24 Sep 2023 20:25 - CEST

"Wenn man zulässt, dass auch nur eines unserer g.U.-Produkte auf den internationalen Märkten angegriffen wird, steht die gesamte Glaubwürdigkeit unserer Produkte mit Gütesiegel auf dem Spiel. Im Übrigen stelle ich mit Bitterkeit fest, dass der "Gruyère-Français" toleriert wird, während die Hersteller von Feinbäckereien im Schweizer Dorf CHAMPAGNE (ja, Champagne ist ein Waadtländer Dorf in der Nähe von Yverdon auf dem Weg nach Neuchâtel in der Schweiz) von einem AOP-Gericht verboten wurden. ), wurde 2008 vom Tribunal de grande instance de Paris verboten, den Begriff "Champagne" zu verwenden, obwohl später eine gütliche Einigung erzielt wurde, um dennoch eine Erwähnung des Herstellungsortes zu erlauben....Nur die Einhaltung der g.U. (oder g.g.A.) auf internationaler Ebene kann das langfristige Überleben unserer Flaggschiffe der Schweizer Nationalindustrie garantieren. Es ist daher von größter Bedeutung, dass unsere Bundesbehörden diesen Kampf ohne Halbheiten aufnehmen und uns regelmäßig über das Erreichte Rechenschaft ablegen."

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